Strafrecht allgemein


Ermittlungsverfahren


Unabhängig davon, ob Sie eine Straftat begangen haben oder zur falschen Zeit am falschen Ort waren, gibt es viele Möglichkeiten in das Visier von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu geraten. Und immer wenn dies geschieht sind Ihr Alltag und Ihre Grundrechte bedroht. Dies kann sich z.B. durch Durchsuchung, Verhaftung, Telefonüberwachung oder eine einfache Vorladung zur Vernehmung ergeben. In jeder dieser Situationen kann es schwer sein, Ihre Rechte zu schützen und die Konsequenzen von Schweigen oder Reden, Kooperation oder Konfrontation abzusehen. Oft benötigen Sie als Betroffener oder auch als Angehöriger ganz praktische Informationen wie Antworten auf die Fragen, wo jemand nach der Verhaftung hingebracht worden ist oder wo Sie eine Besuchserlaubnis bekommen können.


Bei diesen und vielen weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Einfache Fragen können wir direkt telefonisch besprechen oder einen zeitnahen Besprechungstermin vereinbaren.


Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Vorwurf auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz oder


- Körperverletzung

- Raub

- Diebstahl

- Erpressung

- Straftaten im Straßenverkehr

- Schwarzfahren


oder sonstige Straftaten bezieht.



Strafbefehl


Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie nur 2 Wochen Zeit über die schwierige Fragen zu entscheiden, ob Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen sollen. Dabei enthält der Strafbefehl nie alle Informationen, die Sie benötigen, um diese Entscheidung sinnvoll für sich treffen zu können. So informiert der Strafbefehl Sie insbesondere nicht darüber, ob die darin genannte Strafe ins Führungszeugnis eingetragen wird, er benennt nicht die Punkte, die ins Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden und weißt Sie auch nicht darauf hin, dass die Strafe nach einem Einspruch noch höher ausfallen kann.


Eine Beratung lohnt sich für Sie auch dann, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder Ihre Rechtsschutzversicherung in diesem Fall nicht für die Anwaltskosten aufkommt, weil Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden. In dieser Beratung kann ich Sie dann auch über die weiteren Kosten, die für eine anwaltliche Vertretung entstehen können, informieren und es kann im Einzelnen besprochen werden, was Sie alleine machen und für welche Bereiches Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten.



Anklage


Wenn Sie eine Anklageschrift bekommen haben, ist die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die nach einer Hauptverhandlung wegen einer Straftat verurteilt werden, größer ist, als die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Ihnen keine Straftat nachgewiesen werden kann.

Gerne informiere ich Sie in dieser Situation, wie eine Hauptverhandlung abläuft, was Sie dort erwarten müssen und welche Ergebnisse und Konsequenzen am Ende des Verfahrens herauskommen können. Dabei können wir dann auch entscheiden, ob Sie gut informiert alleine in die Hauptverhandlung gehen oder ich Sie dorthin begleite.


Zur Besprechung der verschiedenen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.