Jugendstrafrecht
Jugendliche ab 14 Jahren sind für das, was sie machen, verantwortlich.
Deshalb kannst auch Du als Jugendlicher bzw. kann Ihr Sohn oder Ihre Tochter ins Visier von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht geraten. Dies kann daran liegen, dass jemand zur falschen Zeit am falschen Ort war oder daran, dass von Dir bzw. Ihrem Sohn, Ihrer Tochter eine Straftat begangen worden ist.
Wie bei einem Erwachsenen ist also zunächst zu gucken, ob hier jemand zu unrecht in die Mühlen der Justiz geraten ist.
Wenn Jugendliche Straftaten begehen, geschieht dies oft unüberlegt, aus einem spontanen Impuls oder aufgrund einer dummen Idee, was dann in vielen Fällen dazu führt, dass recht eindeutig ist, dass der Betroffene mit der Sache irgendetwas zu tun hat.
Dann geht es darum, zu gucken, was an der Sache tatsächlich dran ist und dann welche Folgen die Geschichte haben kann.
Im Bereich der Folgen sieht das Jugendstrafrecht viel mehr verschiedene Möglichkeiten vor als für einen Erwachsenen. Um zwischen diesen Möglichkeiten auszuwählen, geht es viel um Dich bzw. Ihren Sohn oder Ihre Tochter, also darum, was Du für ein Mensch bist, wo Hilfe notwendig ist. Es kann aber auch für Dich als Jugendlichen bzw. für Ihren Sohn oder Ihre Tochter bereits um die Frage gehen, ob am Ende des Verfahrens der Weg ins Gefängnis führt.
Gerne möchte ich Dich bzw. Ihren Sohn oder Ihre Tochter kennenlernen, um die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam an passenden Hilfen und der Vermeidung von Haft zu arbeiten.
Wenn also eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung oder eine Anklageschrift im Briefkasten war, dann ist es an der Zeit telefonisch einen Termin zu vereinbaren.