Strafverteidigung für Menschen mit Betreuer oder Betreuerin


Menschen, für die einen rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin bestellt worden ist, sind aus dem einen oder anderen Grund nicht in der Lage, ihre Angelegenheit alleine zu regeln.


In einigen Fällen liegt dies an Erkrankungen, die auch dazu führen, dass eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Straftaten besteht. Dies ist zum Beispiel bei Drogenabhängigkeit durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gegeben oder kann dadurch entstehen, dass ein Mensch mit einer geistigen Behinderung ohne oder mit einer falschen Bahnkarte erwischt wird, weil sich ihm der Fahrkartenautomat nicht erschließt. Oder es können auch die richtigen Worte fehlen, um einen Streit zu regeln und deshalb die Fäuste sprechen.


Menschen, denen bereits der Alltag Schwierigkeiten bereitet, brauchen gerade dann, wenn sie ins Visier von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht geraten sind Unterstützung. Oft ist es erforderlich, Staatsanwälten, Richtern, Schöffen, die Lebenswirklichkeit des Betreuten zu erklären, damit sie die richtigen Entscheidungen treffen können.


Aus diesem Grunde arbeite ich gerne mit Ihnen als Betreuer(in) und mit Ihnen als Betreutem zusammen, um im Paragraphendschungel des Strafverfahrens mit Ihnen gemeinsam den zu Ihnen passenden Weg zu finden.


Wenn also bei Ihnen als Betreutem oder bei Ihnen als Betreuer(in) ein Brief von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht gelandet ist, berate ich Sie gerne über die weiteren nächsten Schritte und möchte Sie kennenlernen, um Sie in einem möglicherweise folgenden Strafverfahren zu vertreten und zu begleiten.